Masterarbeit
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Anmeldung zur Masterarbeit
Ihr Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit wird am Fachbereich 3 digital bearbeitet. Den Antrag reichen Sie über Moodle ein. Sie benötigen Ihre HTW E-Mail-Adresse und Login-Daten. Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind. Bitte beachten Sie auch die geltenden Fristen für die Antragstellung.
Im Kurs gibt es zwei Aktivitäten:
- Elektronischer Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (in Moodle auszufüllen).
- Upload der Bestätigung(en) der Betreuer*innen. Diese Bestätigungen sind in der Regel eine E-Mail der Gutachter*in und müssen mindestens Ihren Namen, das Thema der Arbeit und das Semester, in dem die Arbeit angefertigt werden soll, enthalten.
Bitte reichen Sie nur PDF-Dateien ein.
Betreuung
Wahl der Erstbetreuung
- Betreuen dürfen nur Professoren_innen, die an der HTW Berlin tätig sind. Sie können dabei ProfessorInnen aller Fachbereiche der HTW Berlin ansprechen.
- Zu Beginn des Semesters, in dem Sie den Antrag auf Abschlussarbeit stellen, also im zweiten Semester.
Wahl der Zweitbetreuung
- Betreuen dürfen Professoren_innen und Lehrbeauftragte, die an der HTW Berlin tätig sind oder waren.
- Fremd- und Firmenbetreuung ist zulässig, wenn:
-
Sie eine Masterarbeit in einem Unternehmen schreiben,
-
der/die Zweitgutachter/-in Ihr Betreuer in diesem Unternehmen ist, also die Aufgabenstellung gut kennt,
- der/die Zweitgutachter/-in mindestens einen gleichwertigen Hochschulabschluss hat, also Diplom oder Master. Externe Gutachter mit Bachelorabschluss sind nicht zulässig.
-
Zulassung zur Masterarbeit
Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldung ist bis Ende der Vorlesungszeit des vorherigen Semesters erfolgt
- mindestens 54 Leistungspunkte aus den Modulen der ersten zwei Semester sind erreicht
Zulassungsbescheide
- Zulassungen werden Ihnen von der Fachbereichsverwaltung etwa eine Woche vor Bearbeitungsbeginn per E-Mail zugestellt.
Beginn und Dauer
Die Bearbeitungszeit beträgt 17 Wochen ab der vierten Woche der Vorlesungszeit im Winter- und Sommersemester.
Hinweis: Ein späterer Bearbeitungsbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dafür reichen Sie bitte einen formlosen Antrag bei Ihrer Studiengangsverwerwaltung MISIM ein.
Krankheit
- Den Krankenschein reichen Sie innerhalb von drei Werktagen bei Ihrer Studiengangsverwaltung MISIM oder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) ein.
- Der Abgabetermin verlängert sich entsprechend der Krankentage, maximal um sieben Kalendertage.
- Krankschreibungen, die insgesamt einen Zeitraum von sieben Kalendertagen überschreiten, werden nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attests anerkannt.
Hinweis: Auch die Krankheit eines Kindes (bei Sorgerecht) kann zur Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.
Themenwechsel
Titeländerung
Die Themenstellung darf während der Bearbeitung in geringem Umfang geändert werden, gemeint sind Spezifizierungen, kleine Änderungen, die keinen Antrag an den Prüfungsausschuss bedürfen.
Themenrückgabe
Das Thema einer Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten 6 Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Das neue, vom alten deutlich unterscheidbare Thema (Formular) und die Betreuer sind unverzüglich festzulegen und zur Bestätigung und Neuzulassung bei Ihrer Studiengangsverwaltung MISIM oder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) einzureichen.
Verlängerung
In besonderen Ausnahmefällen kann eine längere Bearbeitungszeit durch den Prüfungsausschuss gewährt werden. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit sollte etwa vier Wochen vor dem Abgabetermin bei Ihrer Studiengangsverwaltung MISIM oder in Ihrer Fachbereichsverwaltung (Service-Center FB3) zur Bearbeitung eingereicht werden.
Verlängerungsanträge, die kurzfristig vor dem Abgabetermin eingereicht werden, werden grundsätzlich nicht bearbeitet. Man kann davon ausgehen, dass Sie bspw. eine Woche vor Abgabe die Arbeit nahezu komplett fertig haben. Schlimmstenfalls sieht Ihre Masterarbeit nicht perfekt aus, ist aber abgabefähig und bewertbar.
Eine verlängerte Bearbeitungszeit kommt nur in seltenen Fällen in Betracht. Es müssen triftige Gründe vorliegen, sie dürfen nicht vorhersehbar oder von Ihnen selbst zu vertreten sein. Der Antrag ist von Ihrem Erstbetreuer zu unterschreiben. Nachweise sind mit einzureichen.
Formale Anforderungen an die Arbeit
Deckblatt für Abschlussarbeit
Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten, wie Postanschrift, E-Mailadresse oder Telefonnummern, auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend diesem Muster.
Sperrvermerk
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Unternehmen schreiben, arbeiten Sie möglicherweise mit vertraulichen Daten. In diesem Fall ist ein Sperrvermerk (Formular) ein Pflichtbestandteil der wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Im Rahmen der Erstellung der Abschlussarbeit kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen dem Studierenden, BetreuerIinnen und dem Unternehmen getroffen werden.
Dazu legen Sie bitte dieses Formular ausgefüllt bei der Abgabe der Arbeit mit vor.
Abgabe der Masterarbeit
Abgabeform
-
Eine PDF-Datei mit der kompletten Arbeit (Bestehend aus: Deckblatt, Text inklusive aller Anhänge, eidesstattliche Erklärung)
Abgabeort
- Schicken Sie die Datei als Anhang einer E-Mail an die entsprechende Funktions-E-Mail-Adresse des Fachbereiches 3. Die Mailadresse steht auf Ihrem Zulassungsbescheid zur Masterarbeit.
Kolloquium
Zulassungsvoraussetzungen zum Kolloquium
- die Masterarbeit ist erfolgreich erstellt und mindestens mit "ausreichend" bewertet.
- alle Module des Studiengangs MISIM wurden erfolgreich abgeschlossen
Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist das Kolloquium innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Masterarbeit durchzuführen. Bei offenen Modulen wird die Frist bis zum Abschluss des letzten Moduls erweitert (maximal um 12 Monate nach Abgabedatum).
Termin des Kolloquiums
Der Termin für das Kolloquium wird in Absprache mit den Betreuern und dem Studierenden verbindlich festgelegt. Termin und Ort wird dem Studierenden per E-Mail mitgeteilt.
Verlauf des Kolloquiums
Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag über 15 bis 20 Minuten und 45 bis 60 Minuten Fragen zur Arbeit und angrenzenden Gebieten. Gleich im Anschluss an die Verteidigung legen die beiden Betreuer Ihre Note gemeinsam fest und teilen Ihnen diese mit. Mit einer erfolgreichen Verteidigung haben Sie Ihr Studium abgeschlossen und erhalten darüber zunächst eine (vorläufige) Bescheinigung.
Abschlussdokumente
Abschlussurkunden und Zeugnisse werden von der Prüfungsverwaltung ausgestellt.
Sie erhalten von der Prüfungsverwaltung schriftlich Bescheid, dass die Unterlagen zur Abholung vorliegen. Weitere Hinweise zur Zeugniserstellung finden Sie auf folgender Seite.